Allgemeine Geschäftsbedingungen von Redline Grow
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Redline Grow – Danial Kashanian (Stand: 16.01.2026) ⸻ § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, AGB-Abwehr 1. Vertragspartner dieser AGB ist das Einzelunternehmen Redline Grow – Danial Kashanian, Hospitalstraße 35 - 70174 Stuttgart (nachfolgend „Redline Grow“ oder „ANBIETER“).

2. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und vorvertraglichen Rechtsverhältnisse zwischen Redline Grow und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) über Dienstleistungen in den Bereichen Social Recruiting, Online-Marketing, Mitarbeitergewinnung, Employer Branding, Foto- und Videoproduktion, Social-Media-Betreuung, Erstellung von Websites/Karriereseiten sowie sonstige Beratungs- und Agenturleistungen.
3. Redline Grow schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln.
4. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Redline Grow ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Redline Grow mindestens in Textform bestätigt werden.
5. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss, solange die jeweils aktuelle Fassung unter www.redline-grow.de/agb abrufbar ist. ⸻ § 2 Leistungsgegenstand und Rechtsnatur
1. Redline Grow erbringt je nach Vereinbarung standardisierte oder individuelle Dienstleistungen, insbesondere: • Konzeption und Umsetzung von Social-Recruiting-Kampagnen, • Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen (z. B. auf META-Plattformen), • Einrichtung und Betreuung von Bewerber-Funnels und Karriereseiten (z. B. über Metovo), • Foto- und Videoproduktion (Media Days), • Social-Media-Betreuung und Content-Produktion, • Erstellung/Überarbeitung von Websites und Karriereseiten, • Beratung, Workshops und sonstige Marketing- und Recruiting-Dienstleistungen.
2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen von Redline Grow um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Redline Grow schuldet ein fachgerechtes Bemühen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder Umsatzsteigerungen), soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag nicht ausdrücklich eine Geld-zurück-Garantie gemäß § 8 vereinbart ist.
3. Redline Grow entscheidet im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen (Plattformwahl, Targeting, Anzeigenmotive, Funnel-Struktur etc.), um eine bestmögliche Performance zu erzielen.
4. Redline Grow erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seines Internet- und Werbeauftritts (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Pflichtinformationen, Gehaltsangaben). ⸻ § 3 Vertragsschluss, Onboarding, Vertragsstart
1. Verträge zwischen Redline Grow und dem Kunden können • schriftlich (Unterschrift), • in Textform (z. B. per E-Mail, digitale Angebotsannahme, elektronische Signatur, Annahme über LexOffice oder ein anderes Angebots-Tool) oder • fernmündlich (Telefon- oder Video-Call) abgeschlossen werden.
2. Bei fernmündlichem Vertragsschluss kommt der Vertrag mit der mündlichen Zustimmung des Kunden zu den im Gespräch dargestellten Konditionen zustande. Redline Grow dokumentiert diese Vereinbarung in der Regel anschließend in einer Auftragsbestätigung und einer Willkommens-/Onboarding-E-Mail; diese Dokumentation dient der Klarstellung und ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.
3. Vor einem Onboarding-Termin erhält der Kunde ein Angebot mit Leistungsumfang und Preis sowie einen Hinweis auf diese AGB. Das Onboarding dient der konkreten Planung und Umsetzung der beauftragten Leistungen (z. B. Festlegung der Stellen, Inhalte, Funnels, Media-Planung). Dem Kunden ist bewusst, dass das Onboarding bereits Teil der vereinbarten Betreuung ist.
4. Vertragsstart ist der Zeitpunkt, • an dem der Kunde das Angebot in Schrift- oder Textform annimmt, oder • an dem der Kunde eine Auftragsbestätigung nach mündlicher Zusage erhält, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Onboarding-Termine werden nur mit Kunden vereinbart, mit denen auf eine dieser Arten bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.
5. Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigungsfristen knüpfen an den Vertragsstart an. Der technische Start der Kampagnen („Kampagnenstart“) ist davon unabhängig und wird in § 5 geregelt. ⸻ § 4 Vergütung, Rechnungsstellung, Fälligkeit
1. Die Vergütung von Redline Grow ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Auftrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Bei Kontingentverträgen wird eine Kontingentgebühr für die Erstlaufzeit (in der Regel drei Kontingente) als Festpreis vereinbart. Die konkrete Kontingentgebühr ergibt sich aus dem Angebot.
3. Redline Grow stellt die Erstrechnung nach Durchführung des Onboardings, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsstart. Erfolgt das Onboarding später als 14 Tage nach Vertragsstart, kann Redline Grow die Erstrechnung bereits am 14. Tag nach Vertragsstart stellen. Die Erstrechnung umfasst die vollständige Kontingentgebühr der Erstlaufzeit.
4. Rechnungen sind – sofern im Angebot nicht anders geregelt – innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Sofern für die Kampagnen Werbebudget eingesetzt wird, gilt: Werbebudgets (z. B. für META-Kampagnen) sind nicht Teil der Dienstleistungsvergütung. Sie werden entweder direkt zwischen Kunde und Plattform abgerechnet oder – wenn im Angebot ausdrücklich vereinbart – als Media-Werbeplatzierung über Redline Grow abgewickelt und gesondert in Rechnung gestellt.
6. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Redline Grow berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. ⸻ § 5 Kontingente, Laufzeit, Kampagnenstart, Verlängerung
1. Ein Kontingent im Sinne dieser AGB entspricht 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen aktiver Kampagnenlaufzeit für eine konkret benannte Stelle (Berufsbezeichnung) an einem konkret benannten Standort. Ein Wechsel der Stelle oder des Standortes während eines laufenden Kontingents bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gilt als neues Kontingent. Pausen oder Unterbrechungen der Kampagne auf Wunsch des Kunden lassen den Lauf eines begonnenen Kontingents unberührt.
2. Die vertragliche Erstlaufzeit beträgt, sofern im Angebot nicht anders geregelt, drei Monate ab Vertragsstart. Innerhalb dieser Erstlaufzeit stehen für die im Angebot genannte Stelle insgesamt drei Kontingente zur Verfügung, die ab Kampagnenstart abgerufen werden.
3. Der Kampagnenstart ist der Zeitpunkt, an dem die erste bezahlte Werbekampagne für die vereinbarte Stelle auf der vereinbarten Plattform (z. B. META) technisch aktiv geschaltet wird. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossenes Onboarding sowie die Freigabe der initialen Inhalte durch den Kunden.
4. Verzögert sich der Kampagnenstart, weil der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt (z. B. Onboarding nicht abgeschlossen, Inhalte nicht freigegeben, Zugänge nicht bereitgestellt), verlängert dies die vertragliche Erstlaufzeit nicht. Der Kunde trägt in diesem Fall das Risiko, dass sich die effektive aktive Kampagnenlaufzeit verkürzt. Redline Grow weist den Kunden in diesem Fall auf die ausstehenden Mitwirkungshandlungen hin und setzt eine angemessene Frist zur Nachholung.
5. Automatische Verlängerung: Nach Ablauf der Erstlaufzeit (drei Monate ab Vertragsstart) verlängert sich der Vertrag je Stelle automatisch um eine weitere Laufzeit von sechs Monaten, innerhalb derer insgesamt sechs Kontingente zur Verfügung stehen, sofern der Kunde den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform (z. B. per E-Mail) kündigt.
6. Die Vergütung für eine Verlängerungslaufzeit ist zu Beginn der neuen Laufzeit fällig. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, entspricht die Vergütung für eine Verlängerungslaufzeit dem Zweifachen der für die Erstlaufzeit vereinbarten Kontingentgebühr.
7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ⸻ § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, Redline Grow bei der Durchführung der Leistungen zu unterstützen. Insbesondere stellt er sämtliche für die Kampagnenplanung und -durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Unternehmensdaten, Stellenprofile, Logos, Bildmaterial, Zugänge zum Werbekonto/Business Manager).
2. Der Kunde nimmt am vereinbarten Onboarding-Termin teil, füllt bereitgestellte Onboarding-Formulare aus und gibt die von Redline Grow vorgeschlagenen Inhalte innerhalb der vereinbarten Fristen frei.
3. Der Kunde sorgt dafür, dass ein projektverantwortlicher Ansprechpartner erreichbar ist, der Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.
4. Der Kunde stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen gegeben sind (z. B. funktionsfähige E-Mail-Postfächer, Telefonanschlüsse, Internetverbindung, ggf. Bewerbermanagement-System).
5. Alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Daten) müssen frei von Rechten Dritter sein oder ordnungsgemäß lizenziert werden. Der Kunde stellt Redline Grow von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung solcher Rechte frei.
6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach und kann Redline Grow deshalb die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Die Geld-zurück-Garantie nach § 8 kann in diesem Fall entfallen, wenn die Nichterreichung der Garantievoraussetzungen überwiegend auf der Pflichtverletzung des Kunden beruht.
7. Bei Kampagnen, für die im Angebot eine Geld-zurück-Garantie nach § 8 vereinbart wurde, übernimmt der Kunde zusätzlich folgende Mitwirkungspflichten: a) Der Kunde prüft das von Redline Grow bereitgestellte Bewerber-Dashboard (z. B. Metovo oder ein anderes vereinbartes Tool) an Werktagen regelmäßig, in der Regel einmal täglich, auf neue Bewerbungen und aktualisiert den Status der Bewerber (z. B. „neu“, „in Kontakt“, „abgelehnt“, „eingestellt“). b) Der Kunde dokumentiert im Bewerber-Dashboard in angemessenem Umfang seine Kontaktversuche gegenüber Bewerbern (z. B. kurz vermerkte Anrufversuche, E-Mails) sowie – soweit nicht offensichtlich – die Gründe für Ablehnungen. c) Der Kunde reagiert auf Rückfragen oder Informationsanforderungen von Redline Grow in Bezug auf laufende Kampagnen und Bewerber grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen. d) Für Bewerber, die die im Onboarding definierten Muss-Kriterien erfüllen und von Redline Grow an den Kunden übergeben werden, stellt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe eine Möglichkeit für ein Gespräch (telefonisch, online oder vor Ort) bereit, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. e) Der Kunde nimmt keine eigenständigen Änderungen an der Kampagnen- oder Funnel-Struktur vor (z. B. Deaktivierung von Formularen, Sperren von Zugängen, Änderung von Tracking-Codes), ohne dies mit Redline Grow abzustimmen, wenn dadurch die Messung oder Zuordnung valider Bewerbungen wesentlich beeinträchtigt werden kann.
8. Der Kunde stellt Redline Grow auf Anfrage Nachweise für die Erfüllung der in Abs. 7 genannten Pflichten zur Verfügung, insbesondere Zugänge zum Bewerber-Dashboard, Exportlisten und interne Notizen, soweit dies zur sachgerechten Prüfung eines Garantieanspruchs erforderlich ist. Kommt der Kunde dieser Nachweispflicht nicht nach, kann dies die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie beeinträchtigen. ⸻ § 7 Bewerbungen und „valide Bewerbungen“
1. Eine „Bewerbung“ im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn eine interessierte Person über einen von Redline Grow bereitgestellten oder betreuten Kanal (z. B. Metovo-Funnel, von Redline Grow eingerichtete Karriereseite, Bewerbungsformular) ihre Daten übermittelt und damit eine Kontaktaufnahme auslöst. 2. Eine „valide Bewerbung“ liegt vor, wenn – der Bewerber sich über einen von Redline Grow für den Kunden eingerichteten Metovo-Funnel oder über eine von Redline Grow eingerichtete/optimierte Karriereseite beworben hat, – mindestens Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben wurden und – die im Funnel abgefragten Mindestkriterien vollständig ausgefüllt sind und eine technische Zuordnung zur beworbenen Stelle möglich ist. Die Bewertung als valide Bewerbung erfolgt ausschließlich nach diesen formalen und technischen Kriterien. Inhaltliche Aspekte wie fachliche Eignung, tatsächliche Erreichbarkeit, Wohnortnähe, Deutschkenntnisse, Wechselmotivation oder die spätere Entscheidung des Bewerbers für oder gegen den Kunden sind hiervon nicht erfasst und berühren die Gültigkeit der Bewerbung im Rahmen der Geld-zurück-Garantie nicht.
3. Offensichtliche Fake-Einträge, Spam, Datensätze ohne real nutzbare Kontaktangaben oder ohne Bezug zur beworbenen Stelle gelten nicht als valide Bewerbungen. ⸻ § 8 Geld-zurück-Garantie
1. Redline Grow kann im Angebot eine Geld-zurück-Garantie zusagen. Eine solche Garantie besteht ausschließlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als „Geld-zurück-Garantie“ bezeichnet und mit Zeitraum und Mindestanzahl valider Bewerbungen konkret benannt ist.
2. Standard-Ausgestaltung (sofern im Angebot nicht anders geregelt): Erreicht die Kampagne innerhalb der ersten 30 Tage nach Kampagnenstart des ersten Kontingents nicht mindestens 5 valide Bewerbungen im Sinne von § 7, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen. In diesem Fall erstattet Redline Grow die bis dahin gezahlte Dienstleistungsvergütung für das gebuchte Kontingentpaket vollständig zurück. Werbebudgets, Media-Kosten und sonstige Fremdkosten sind von der Erstattung ausgenommen.
3. Das Kündigungs- und Erstattungsrecht nach Abs. 2 muss der Kunde spätestens 7 Tage nach Ablauf der 30-Tage-Frist in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber Redline Grow geltend machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigungserklärung, gilt die Geld-zurück-Garantie als nicht in Anspruch genommen; der Vertrag läuft zu den vereinbarten Bedingungen weiter und unterliegt den üblichen Verlängerungs- und Kündigungsregeln.
4. Die Geld-zurück-Garantie setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 6, insbesondere die zusätzlichen Pflichten nach § 6 Abs. 7, erfüllt. Redline Grow ist berechtigt, die Garantie ganz oder teilweise abzulehnen, wenn die Nichterreichung der Mindestanzahl valider Bewerbungen überwiegend darauf beruht, dass der Kunde diese Pflichten nicht erfüllt hat oder die Erfüllung nicht nachweisen kann.
5. Macht der Kunde von der Geld-zurück-Garantie Gebrauch und kündigt den Vertrag, endet der Vertrag mit Zugang der Kündigung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von Redline Grow erstellten Creatives, Funnels und sonstigen Arbeitsergebnisse ab diesem Zeitpunkt nicht weiter zu nutzen; damit verbundene Nutzungsrechte erlöschen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. ⸻ § 9 Media-Day (Foto/Video)
1. Soweit im Angebot ein Media-Day mit 0,00 € ausgewiesen ist, handelt es sich um eine unentgeltliche Zusatzleistung im Rahmen des gebuchten Pakets. Je nach Vereinbarung umfasst der Media-Day entweder • ein Fotoshooting, oder • ein kombiniertes Foto- und Video-Shooting. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem Angebot oder aus der gemeinsamen Planung im Onboarding.
2. Kommt ein geplanter Media-Day aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (z. B. kurzfristige Absage, fehlende Verfügbarkeit), nicht zustande, begründet dies weder einen Minderungs- noch einen Rückzahlungsanspruch in Bezug auf die Kontingentgebühren. ⸻ § 10 Urheberrechte, Nutzungsrechte an Foto/Video/Creatives
1. Redline Grow bleibt Urheber bzw. Inhaber der urheberrechtlichen Rechte an allen von Redline Grow erstellten Inhalten (Fotos, Videos, Grafiken, Texte, Funnel-Strukturen etc.).
2. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Redline Grow dem Kunden an den im Rahmen des Projekts erstellten Foto- und Videomaterialien sowie an den erstellten Creatives ein umfassendes Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist berechtigt, diese Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie an Dritte weiterzugeben oder zu lizenzieren.
3. Ungeachtet der vorstehenden Rechteeinräumung ist Redline Grow berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeiten (insbesondere Fotos, Videos, Anzeigen-Layouts) in angemessenem Umfang als Referenz in eigenen Medien (Website, Social Media, Präsentationen) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.
4. Die Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Dateien, offene Projektdateien) kann gesondert vereinbart werden; ein Anspruch hierauf besteht ohne zusätzliche Vereinbarung nicht. ⸻ § 11 Telefonische Vorqualifizierung
1. Soweit im Angebot eine telefonische Vorqualifizierung vereinbart ist, wird Redline Grow eingehende valide Bewerbungen grundsätzlich innerhalb von 12 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, 08:00–20:00 Uhr) telefonisch zu erreichen versuchen.
2. Redline Grow schuldet ein angemessenes Bemühen, nicht jedoch die garantierte Erreichbarkeit des Bewerbers. Geringfügige Überschreitungen dieser Frist stellen keinen Mangel der Leistung dar. ⸻ § 12 Haftung
1. Redline Grow haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Redline Grow nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Redline Grow haftet nicht für entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
4. Redline Grow haftet nicht für Störungen, Sperrungen oder Richtlinienänderungen von Drittplattformen (z. B. META, Google, LinkedIn), die die Kampagnenperformance beeinträchtigen.
5. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. ⸻ § 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Redline Grow und der Kunde beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG).
2. Soweit Redline Grow personenbezogene Daten von Bewerbern im Auftrag des Kunden verarbeitet oder Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
3. Näheres zur Datenverarbeitung durch Redline Grow ergibt sich aus der auf www.redline-grow.de abrufbaren Datenschutzerklärung. ⸻ § 14 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden nicht offenkundigen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
2. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. ⸻ § 15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Redline Grow.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen. ⸻
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