Allgemeine Geschäftsbedingungen von Redline Grow
von Redline Grow – Danial Kashanian
(Stand: 12.04.2026)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vertragspartner ist Redline Grow, Danial Kashanian, Hospitalstraße 35, 70174 Stuttgart (nachfolgend „Redline Grow").
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und vorvertraglichen Rechtsverhältnisse zwischen Redline Grow und dem Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen:
- Mitarbeitergewinnung und Social Recruiting,
- Auftrags- und Neukundengewinnung, Leadgenerierung und B2B-Kampagnen,
- Online-Marketing, Content-Produktion, Website-Erstellung und sonstige Agenturleistungen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ergänzenden Leistungsanlagen, Auftragsbestätigungen und diesen AGB.
- Redline Grow schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert, nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Redline Grow stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, solange sie unter www.redline-grow.de/agb abrufbar sind oder dem Kunden in anderer Weise in Textform bereitgestellt wurden.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Redline Grow erbringt standardisierte oder individuelle Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet Redline Grow fachgerechtes Bemühen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Im Bereich Mitarbeitergewinnung können die Leistungen insbesondere umfassen:
- Konzeption und Umsetzung von Social-Recruiting-Kampagnen,
- Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen auf META, LinkedIn, Google oder anderen Plattformen,
- Einrichtung und Betreuung von Bewerbungsfunnels, Bewerberseiten und Karriereseiten,
- telefonische Vorqualifizierung von Bewerbern,
- Einrichtung von Bewerber-Dashboards,
- Foto- und Videoproduktion, insbesondere Media-Days,
- Employer Branding,
- Beratung, Strategie, Projektsteuerung und Kampagnenoptimierung.
- Im Bereich Auftrags- und Neukundengewinnung können die Leistungen insbesondere umfassen:
- Konzeption und Umsetzung von B2B-Werbekampagnen zur Leadgenerierung,
- Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen auf LinkedIn, META, Google oder anderen Plattformen,
- Erstellung von Landingpages und Anfrageformularen,
- Vorqualifizierung von Anfragen,
- Erstellung von Werbematerial, Referenzaufbereitungen und Lead-Dashboards,
- Wettbewerbs- und Zielgruppenanalysen.
- Im Bereich Online-Marketing können die Leistungen insbesondere umfassen:
- Social-Media-Betreuung,
- Content-Produktion,
- Erstellung und Überarbeitung von Websites,
- Beratung, Workshops und sonstige Marketingdienstleistungen.
- Redline Grow entscheidet im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nach billigem Ermessen über die konkrete Ausgestaltung, Reihenfolge, technische Umsetzung, Gestaltung und Optimierung der Maßnahmen.
- Redline Grow erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
§ 3 Vertragsschluss, Auftragsbestätigung und Vertragsstart
- Verträge kommen durch Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Unterschrift, E-Mail, elektronische Signatur, elektronische Angebotsannahme, Kundenportal, Zahlungslink, mündliche oder telefonische Zustimmung oder durch eine sonstige eindeutige Erklärung erfolgen.
- Eine mündliche oder telefonische Annahme kann Redline Grow anschließend durch eine Auftragsbestätigung, E-Mail oder sonstige Erklärung in Textform zusammenfassen und dokumentieren. Diese Dokumentation dient der Klarstellung der bereits besprochenen Vertragsinhalte und ist keine zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung, sofern sich die Parteien bereits über Leistungsgegenstand und Vergütung geeinigt haben.
- Stimmt der Kunde einer Auftragsbestätigung zunächst nicht ausdrücklich zu oder äußert Rückfragen dazu, nimmt danach jedoch Leistungen von Redline Grow in Anspruch oder wirkt ohne ausdrücklichen Vorbehalt an der Projektvorbereitung mit, insbesondere durch Teilnahme am Onboarding, Ausfüllen eines Formulars, Übermittlung projektspezifischer Informationen, Freigaben, Terminabstimmungen, Bereitstellung von Zugängen oder Vereinbarung eines Foto- oder Videotermins, gilt dies als Bestätigung der Zusammenarbeit auf Grundlage der zuletzt dokumentierten Vertragsinhalte. Redline Grow weist den Kunden bei Übersendung der Auftragsbestätigung auf diese Folge gesondert hin.
- Ein Vorbehalt des Kunden muss vor Beginn der weiteren Mitwirkung in Textform erklärt werden. Redline Grow weist den Kunden bei Übersendung der Auftragsbestätigung darauf hin, dass eine spätere vorbehaltlose Mitwirkung als Bestätigung der dokumentierten Vertragsinhalte gewertet werden kann. Bereits erfolgte Mitwirkungshandlungen und die darauf beruhende Projektvorbereitung bleiben davon unberührt.
- Vertragsstart ist, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, der Zeitpunkt der Angebotsannahme. Der Kampagnenstart oder die technische Aktivschaltung eines Kontingents ist hiervon zu unterscheiden.
- Ein Onboarding wird grundsätzlich erst nach Annahme eines konkreten Angebots durchgeführt. Es dient der gemeinsamen Projektvorbereitung und ist Bestandteil der Vertragsdurchführung.
§ 4 Vergütung, Werbebudget und Fälligkeit
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Der Zahlungsplan, insbesondere Einmalzahlung, Ratenzahlung und Fälligkeitstermine, ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Onboarding, Kick-off-Gespräch, Strategiegespräch, Briefing, Formularauswertung, Terminabstimmung, technische Einrichtung, Erstellung von Kampagnenmaterial, Foto- oder Videotermin sowie sonstige kundenspezifische Vorbereitung gelten als Beginn der Leistungserbringung.
- Wird der Kampagnenstart, ein Kontingent, ein Foto- oder Videotermin oder eine sonstige Leistung auf Wunsch des Kunden oder durch Umstände aus der Sphäre des Kunden verschoben, bleibt die im Angebot vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des dort geregelten Zahlungsplans fällig, sofern Redline Grow bereits mit Onboarding, Briefing, Projektvorbereitung oder sonstigen kundenspezifischen Leistungen begonnen hat.
- Sofern das Angebot feste Raten oder feste Zahlungstermine vorsieht, gelten diese unabhängig davon, wann einzelne Kontingente tatsächlich aktiviert oder genutzt werden, es sei denn, Redline Grow hat die Verzögerung allein zu vertreten.
- Das Angebot regelt, ob das Werbebudget vom Kunden separat und direkt an die jeweilige Plattform gezahlt wird oder in der Vergütung von Redline Grow enthalten ist.
- Ist das Werbebudget vom Kunden separat zu tragen, muss der Kunde es rechtzeitig, ausreichend und ohne Unterbrechung bereitstellen. Dazu gehört ein funktionsfähiges, belastbares und von der jeweiligen Plattform akzeptiertes Zahlungsmittel.
- Wird das Werbebudget nicht rechtzeitig bereitgestellt, nicht freigeschaltet, nicht belastbar hinterlegt, durch die Plattform abgelehnt oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeliefert, ist Redline Grow berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Kampagnen nicht zu starten, laufende Kampagnen zu pausieren oder den Leistungszeitraum anzupassen. Der Vergütungsanspruch von Redline Grow bleibt unberührt.
- Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Redline Grow berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Kampagnen zu pausieren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Kontingente, Laufzeit und Verlängerung
- Ein Kontingent entspricht, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen aktiver Kampagnenlaufzeit.
- Bei Mitarbeitergewinnung bezieht sich ein Kontingent auf eine konkret benannte Stelle, einen Standort und den im Onboarding oder Angebot definierten Kampagnenzweck.
- Sofern das Angebot vorsieht, dass mehrere Kontingente innerhalb eines bestimmten Zeitraums flexibel abgerufen werden können, können die einzelnen Kontingente innerhalb dieses Zeitraums gestartet werden. Nach Start läuft das jeweilige Kontingent 30 aufeinanderfolgende Kalendertage.
- Nicht innerhalb des vereinbarten Abrufzeitraums gestartete Kontingente verfallen ersatzlos, sofern Redline Grow die Nichtnutzung nicht allein zu vertreten hat. Dies gilt nicht für ein ausdrücklich bestätigtes Leistungsguthaben nach § 8 Abs. 8.
- Die aktive Kampagnenlaufzeit eines Kontingents beginnt mit der technischen Aktivschaltung der ersten Werbekampagne für das jeweilige Kontingent.
- Verzögert sich der Start eines Kontingents oder die Nutzung der Leistungen durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, verlängert dies weder vereinbarte Abrufzeiträume noch Fälligkeiten noch sonstige Vertragsfristen. Redline Grow kann den Leistungszeitraum jedoch nach billigem Ermessen anpassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Kampagnenführung erforderlich ist.
- Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Enthält das Angebot keine ausdrückliche Verlängerungsregelung, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder des vereinbarten Abrufzeitraums automatisch.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nicht begonnene, nicht abgerufene oder noch erfüllbare Kontingente begründen keinen Anspruch auf Barauszahlung, Rückerstattung oder Umwandlung in andere Leistungen, sofern im Angebot oder in Textform nichts Abweichendes vereinbart ist. Wird im Rahmen einer Garantie ein Leistungsguthaben vereinbart oder eingeräumt, ist dieses abweichend von Satz 1 mindestens 12 Monate ab Bestätigung des Guthabens gültig und für sämtliche Leistungen von Redline Grow einsetzbar, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Während einer ausdrücklich vereinbarten Laufzeit, Mindestlaufzeit oder eines vereinbarten Abrufzeitraums ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern das Angebot nichts Abweichendes regelt.
- Ein gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann.
- Das freie Kündigungsrecht des Kunden bei Diensten höherer Art, insbesondere nach § 627 BGB, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Beendet der Kunde den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund oder nimmt er vereinbarte Leistungen nicht ab, bleibt der Vergütungsanspruch von Redline Grow abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Redline Grow höhere ersparte Aufwendungen hatte.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Berechtigungen, Freigaben, Zahlungsmittel und Ansprechpartner vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Kunde nimmt am Onboarding teil, füllt Formulare vollständig aus, beantwortet Rückfragen und gibt Inhalte innerhalb vereinbarter Fristen frei.
- Der Kunde stellt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner bereit, der Rückfragen beantworten und Freigaben erteilen kann.
- Alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde stellt Redline Grow von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.
- Der Kunde nimmt keine eigenständigen Änderungen an Kampagnen, Funnels, Landingpages, Tracking, Werbekonten, Zahlungsmitteln, Anzeigen, Formularen, Zielgruppen oder sonstigen technischen Einstellungen vor und lässt solche Änderungen auch nicht durch Dritte vornehmen, ohne dies vorher mit Redline Grow abzustimmen.
- Der Kunde führt während der Laufzeit einer Kampagne keine eigenen oder über Dritte beauftragten Werbe-, Recruiting- oder Kampagnenmaßnahmen durch, die sich auf dieselbe Stelle, denselben Standort, dieselbe Zielgruppe oder denselben Kampagnenzweck beziehen und auf denselben oder vergleichbaren Plattformen ausgespielt werden, ohne dies vorher mit Redline Grow in Textform abzustimmen. Parallele Maßnahmen dieser Art konkurrieren im selben Auktions- und Ausspielungsumfeld, erhöhen die Kosten je Ergebnis, verzerren die Messbarkeit und beeinträchtigen die Zurechenbarkeit von Ergebnissen.
- Vom Kunden freizugebende Inhalte gelten als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung in Textform konkrete Änderungswünsche mitteilt. Redline Grow weist den Kunden bei Übersendung der Inhalte auf die Frist und die Folge der ausbleibenden Rückmeldung gesondert hin.
- Redline Grow ist für eine ordnungsgemäße Projektumsetzung auf die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden angewiesen. Verzögert oder erschwert sich die Umsetzung aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Redline Grow unberührt.
- Eine vereinbarte Garantie, insbesondere eine Geld-zurück-Garantie, ist ausgeschlossen, soweit die Nichterreichung, Verzögerung oder fehlende Nachweisbarkeit eines Ergebnisses nachweisbar auf fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruht und Redline Grow den Kunden zuvor in Textform zur Mitwirkung aufgefordert und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, sofern eine Nachfrist nach Art der Pflichtverletzung noch sinnvoll möglich ist.
- Bei Mitarbeitergewinnung prüft der Kunde das Bewerber-Dashboard und eingehende Bewerbermeldungen an Werktagen. Der Kunde aktualisiert den Bewerberstatus, dokumentiert Kontaktversuche und teilt Ablehnungsgründe auf Anfrage mit.
- Rückfragen von Redline Grow sind innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten.
- Valide Bewerbungen sind vom Kunden grundsätzlich innerhalb von 2 Werktagen zu kontaktieren, soweit Redline Grow die Kontaktaufnahme nicht ausdrücklich übernommen hat.
- Erfolgt kein direkter Kontakt, sind innerhalb von 7 Kalendertagen mindestens 3 ernsthafte Kontaktversuche zu dokumentieren.
- Qualifizierte Bewerber erhalten innerhalb von 14 Kalendertagen eine Gesprächsmöglichkeit, soweit sie erreichbar sind und die vereinbarten Mindestkriterien erfüllen.
- Verletzt der Kunde Pflichten aus diesem § 6, kann Redline Grow Leistungen zurückhalten, Fristen anpassen, Kampagnen pausieren oder Garantieansprüche ablehnen, soweit die Pflichtverletzung für die Leistungserbringung, Kampagnenführung, Nachweisbarkeit oder Zielerreichung nachweisbar relevant ist. Vor einer Ablehnung von Garantieansprüchen fordert Redline Grow den Kunden in Textform zur Abhilfe auf und setzt eine angemessene Nachfrist, sofern die Pflichtverletzung noch behebbar ist.
§ 7 Definitionen: Bewerbungen, Anfragen und Ergebnisse
- Eine valide Bewerbung im Bereich Mitarbeitergewinnung liegt vor, wenn:
- sie über einen von Redline Grow eingerichteten, betreuten oder beeinflussten Kanal eingegangen ist,
- mindestens Name und eine Kontaktmöglichkeit enthält,
- die Pflichtfelder des Bewerbungsfunnels vollständig ausgefüllt sind,
- die im Onboarding, Projektverlauf oder Funnel festgelegten Mindestkriterien formal erfüllt sind,
- kein offensichtlicher Fake- oder Spam-Eintrag vorliegt.
- Die Bewertung einer validen Bewerbung erfolgt nach formalen Kriterien. Fachliche Eignung im engeren Sinne, spätere Entscheidungen des Bewerbers, fehlende telefonische Erreichbarkeit, Absagen, fehlende Vorstellungsgespräche, Gehaltsvorstellungen, Wechselbereitschaft, Einstellung oder spätere Arbeitsverhältnisse berühren die Gültigkeit einer Bewerbung nicht.
- Eine qualifizierte Anfrage im Bereich Auftrags- und Neukundengewinnung liegt vor, wenn:
- sie über einen von Redline Grow eingerichteten, betreuten oder beeinflussten Kanal eingegangen ist,
- die Pflichtfelder des Anfrageformulars vollständig ausgefüllt sind,
- die im Onboarding, Projektverlauf oder Funnel festgelegten Mindestkriterien formal erfüllt sind,
- kein offensichtlicher Fake- oder Spam-Eintrag vorliegt.
- Eine Anfrage, Bewerbung oder ein Auftrag kann auch dann als qualifiziert, valide oder zurechenbar gewertet werden, wenn sie nicht exakt dem primär definierten Zielprofil entspricht, der Kunde den Kontakt jedoch als wirtschaftlich, fachlich oder organisatorisch relevant einstuft oder weiterbearbeitet.
- Eine Einstellung, Beauftragung oder sonstige erfolgreiche Kontaktverwertung während der Vertragslaufzeit, die auf Maßnahmen, Kampagnen, Inhalte, Beratung, Empfehlungen, Funnel, Landingpages, Anzeigen oder sonstige Leistungen von Redline Grow zurückgeführt werden kann, gilt als Erfolg im Sinne der vereinbarten Zielsetzung, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 8 Garantien und Geld-zurück-Garantie
- Redline Grow übernimmt eine Garantie nur, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Garantie gilt ausschließlich nach Maßgabe des Angebots und dieser AGB.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Redline Grow keine Einstellungen, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverträge, Aufträge, Umsätze, Gewinne oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.
- Eine Geld-zurück-Garantie begründet keinen automatischen Rückzahlungsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Garantie form- und fristgerecht nach Maßgabe dieser AGB geltend macht und sämtliche Garantiebedingungen vollständig erfüllt sind.
- Wird die im Angebot genannte Mindestanzahl valider Bewerbungen im ersten Stellenkontingent nicht erreicht, erhält Redline Grow zunächst das Recht, die Kampagne einmalig für weitere 30 Kalendertage ohne zusätzliche Agenturvergütung fortzuführen, anzupassen und zu optimieren. Ein Rückzahlungsanspruch entsteht frühestens, wenn die garantierte Mindestanzahl auch nach Ablauf dieser Nachbesserungsphase nicht erreicht wurde.
- Lehnt der Kunde die Nachbesserung ab, beendet er die Zusammenarbeit vor Ablauf der Nachbesserungsphase oder verhindert er die Durchführung der Nachbesserung trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist, entfällt der Anspruch aus der Geld-zurück-Garantie. Gleiches gilt, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkung, Zugänge, Freigaben, Informationen, Zahlungsmittel oder Werbebudget trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist nicht bereitstellt und die Nichterreichung der garantierten Mindestanzahl darauf beruht.
- Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Vergütung des betroffenen aktiv genutzten Stellenkontingents, soweit dieses nach Ablauf der Nachbesserungsphase weiterhin nicht erfolgreich war.
- Bereits erbrachte oder bereitgestellte Einmalleistungen sind von jeder Rückerstattung ausgeschlossen, wenn sie im Angebot gesondert ausgewiesen sind oder ihrem Charakter nach eigenständig vergütet werden. Hierzu zählen insbesondere Set-up sowie Foto- und Videoproduktion einschließlich Media-Day, Bildauswahl und Bildbearbeitung. Leistungen, die im Angebot ausdrücklich Bestandteil eines erstattungsfähigen Kontingents sind, werden durch diese Regelung nicht nachträglich aus der Garantie herausgelöst.
- Nicht begonnene, noch nicht abgerufene oder durch Redline Grow noch erfüllbare Kontingente werden nicht erstattet, sondern bleiben als Leistungsguthaben bestehen, sofern der Kunde dieses Guthaben wählt oder das Angebot eine entsprechende Regelung enthält. Das Leistungsguthaben ist mindestens 12 Monate ab Bestätigung gültig, von einem Verfall nach § 5 Abs. 4 ausgenommen und für sämtliche Leistungen von Redline Grow einsetzbar, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Soweit im Angebot der Begriff „Dienstleistungsgebühr" verwendet wird, bezeichnet dieser im Rahmen der Geld-zurück-Garantie ausschließlich die nach dieser Regelung erstattungsfähige Vergütung. Gesondert ausgewiesene Einmalleistungen, insbesondere Set-up sowie Foto- und Videoproduktion einschließlich Media-Day, Bildauswahl und Bildbearbeitung, sowie bestätigte Leistungsguthaben sind hiervon nicht umfasst.
- Die Garantie ist ausgeschlossen, soweit die Nichterreichung der Mindestanzahl nachweisbar auf Umständen beruht, die Redline Grow nicht zu vertreten hat und die der Kunde trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist nicht beseitigt hat. Dazu gehören insbesondere Plattformprüfungen, Plattformstörungen, Sperrungen, Zahlungsprobleme, verspätete Freigaben, fehlende Zugänge, unzureichendes oder nicht belastbares Werbebudget, fehlende Rückmeldungen, länger andauernde Abwesenheit des entscheidungsbefugten Ansprechpartners sowie Änderungen an Kampagne, Funnel, Tracking, Werbekonto, Zielgruppe, Zahlungsmittel oder Formularen durch den Kunden oder durch Dritte.
- Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, soweit der Kunde entgegen § 6 während der Laufzeit parallele Kampagnen oder Recruiting-Maßnahmen für dieselbe Stelle, denselben Standort, dieselbe Zielgruppe oder denselben Kampagnenzweck durchführt oder durch Dritte durchführen lässt und die Nichterreichung der Mindestanzahl oder deren Nachweisbarkeit hierauf beruht.
- Ansprüche aus der Geld-zurück-Garantie müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablauf des Garantiezeitraums bzw. nach Ablauf der Nachbesserungsphase in Textform geltend gemacht werden. Die Erklärung muss erkennen lassen, dass der Kunde die Geld-zurück-Garantie wegen Nichterreichung der vereinbarten Mindestanzahl geltend macht. Rein mündliche Erklärungen, allgemeine Unzufriedenheit oder sonstige nicht dokumentierbare Mitteilungen genügen nicht.
- Redline Grow ist berechtigt, vor jeder Rückerstattung sämtliche Garantie-Voraussetzungen anhand der Projektunterlagen, Freigaben, Kommunikationsverläufe, Dashboard-Daten, Werbekonto-Daten, Zahlungsdaten, Kampagnendaten und sonstigen Leistungsnachweise zu prüfen. Der Kunde hat die hierfür erforderlichen Informationen und Nachweise bereitzustellen. Die Prüfung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der vollständigen Unterlagen und Nachweise.
- Eine Rückerstattung erfolgt nur Zug um Zug gegen schriftliche Bestätigung des Kunden, dass sämtliche von Redline Grow erstellten Inhalte, deren Vergütung erstattet wird, nicht weiter genutzt, gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben werden. Redline Grow kann die Rückzahlung bis zum Eingang dieser Bestätigung zurückbehalten.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, Rücktritt, Minderung, Ersatz von Werbebudget, Ersatz interner Aufwände oder Erstattung bereits erbrachter Einmalleistungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Jede Garantie setzt voraus, dass der Kunde die für die jeweilige Garantie wesentlichen Mitwirkungspflichten erfüllt, das erforderliche Werbebudget bereitstellt, die Kampagne nicht stört und Redline Grow die Möglichkeit zur Durchführung und Optimierung der vereinbarten Maßnahmen gibt. Die Ablehnung eines Garantieanspruchs wegen Pflichtverletzungen des Kunden richtet sich nach § 6 Abs. 9 und § 6 Abs. 15.
§ 9 Media-Day, Foto- und Videoproduktion
- Ein Media-Day, Foto- oder Videotermin ist eine eigenständige, einmalige Produktionsleistung, soweit er im Angebot ausgewiesen oder im Projektverlauf vereinbart wurde.
- Der Media-Day umfasst, je nach Vereinbarung, Vorbereitung, Bild- oder Videokonzept, Terminabstimmung, Durchführung vor Ort, Auswahl, Nachbearbeitung, Bereitstellung und Einbindung der Inhalte.
- Ein Media-Day ist nach Durchführung des Termins vollständig erbracht. Eine Rückerstattung, Minderung oder Anrechnung ist ausgeschlossen, soweit Redline Grow den Termin durchgeführt hat. Kann der Termin aus Gründen des Kunden nicht durchgeführt werden, bietet Redline Grow einmalig einen Ersatztermin gegen angemessene Aufwandspauschale an, sofern Redline Grow den Ausfall nicht zu vertreten hat und ein Ersatztermin organisatorisch möglich ist.
- Foto- und Videoproduktion, Bildauswahl, Bildbearbeitung und sonstige Produktionsleistungen sind nicht Bestandteil einer Geld-zurück-Garantie, sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart.
- Wünscht der Kunde nach Durchführung weitere Änderungen, Retuschen, zusätzliche Auswahlrunden, Rohdaten, offene Projektdateien oder weitere Bearbeitungen, kann Redline Grow hierfür eine gesonderte Vergütung verlangen.
§ 10 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Konten und Zugänge
- Redline Grow bleibt Urheber bzw. Rechteinhaber aller von Redline Grow erstellten Inhalte, Konzepte, Texte, Grafiken, Fotos, Videos, Funnel-Strukturen, Landingpages, Skripte, Vorlagen, Methoden, Kampagnenstrukturen und sonstigen Arbeitsergebnisse, soweit gesetzlich möglich.
- Nach vollständiger Bezahlung aller geschuldeten Beträge erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Endinhalten, soweit diese zur Übergabe bestimmt sind.
- Ausgenommen bleiben interne Vorlagen, Rohdaten, offene Projektdateien, Methoden, Systeme, Skripte, Automationen, Templates, Drittanbieter-Lizenzen und sonstige nicht ausdrücklich zur Übergabe geschuldete Arbeitsgrundlagen.
- Wird eine Vergütung ganz oder teilweise zurückerstattet, entfällt das Nutzungsrecht an denjenigen Inhalten und Arbeitsergebnissen, deren Vergütung von der Rückerstattung betroffen ist, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Inhalte unverzüglich einzustellen, Kopien zu löschen und auf Verlangen in Textform zu bestätigen, dass keine weitere Nutzung erfolgt.
- Werbekonten, Pixel, Tracking-Setups und Analytics-Zugänge werden, sofern im Angebot nicht anders geregelt, auf den Namen des Kunden oder unter Verwaltung von Redline Grow eingerichtet. Die Eigentums- und Verwaltungsverhältnisse werden im Onboarding oder Projektverlauf festgelegt und dokumentiert.
- Bei Vertragsende erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen, soweit einschlägig und soweit technisch möglich:
- Zugang zu auf seinen Namen eingerichteten Werbekonten,
- Kampagnenreports und Auswertungen,
- erstellte End-Creatives, Grafiken und Texte in gängigen Dateiformaten,
- eine Kopie der Landingpage oder des Quellcodes, soweit dieser von Redline Grow selbst erstellt wurde und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Die Herausgabe umfasst nicht Rohdaten, RAW-Dateien, offene Projektdateien, interne Vorlagen, Drittanbieter-Lizenzen, kostenpflichtige Templates, SaaS-Zugänge, Automationen oder sonstige interne Arbeitsgrundlagen, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Redline Grow darf für den Kunden erstellte Arbeiten nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz verwenden. Die Zustimmung kann im Onboarding oder später in Textform erteilt werden. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit in Textform widerrufen.
§ 11 Telefonische Vorqualifizierung
- Soweit im Angebot vereinbart, versucht Redline Grow eingehende valide Bewerbungen bzw. qualifizierte Anfragen innerhalb von 12 Stunden an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr telefonisch zu erreichen.
- Redline Grow schuldet angemessenes Bemühen, nicht die garantierte Erreichbarkeit, Gesprächsbereitschaft oder Terminzusage des Bewerbers bzw. Interessenten.
- Erfolgt keine telefonische Erreichbarkeit, bleibt die Bewerbung bzw. Anfrage valide, sofern die formalen Kriterien nach § 7 erfüllt sind.
- Redline Grow kann Kontaktversuche per Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp oder über sonstige geeignete Kommunikationskanäle durchführen oder dokumentieren.
§ 12 Haftung
- Redline Grow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Redline Grow nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Redline Grow haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einstellungen, ausgebliebene Aufträge, entgangene Umsätze, interne Aufwände des Kunden oder wirtschaftliche Erwartungen des Kunden.
- Redline Grow haftet nicht für Störungen, Sperrungen, Richtlinienänderungen, Ablehnungen, Zahlungsprobleme, technische Fehler oder eingeschränkte Auslieferung durch Drittplattformen wie META, Google, LinkedIn, Hostinganbieter, Funnelanbieter, Zahlungsanbieter oder sonstige externe Dienstleister, soweit Redline Grow diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Redline Grow und der Kunde beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG.
- Soweit Redline Grow personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten, Bildmaterialien, Mitarbeiterdaten, Kundeninformationen und sonstige Inhalte rechtmäßig verarbeitet und an Redline Grow übermittelt werden dürfen.
- Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter www.redline-grow.de.
§ 14 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung.
- Diese Pflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 15 Vorrang des Einzelvertrags
- Sofern das Angebot, eine Leistungsanlage oder eine ausdrücklich individuelle Vereinbarung Regelungen enthält, die von diesen AGB abweichen, gehen diese individuellen Regelungen vor.
- Dies gilt insbesondere für Laufzeit, Abrufzeiträume, Kündigung, Garantien, Werbebudget, Zahlungsmodalitäten und Leistungsumfang.
- Begriffe, die im Angebot verwendet, dort aber nicht ausdrücklich abweichend definiert werden, werden nach Maßgabe dieser AGB ausgelegt.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Redline Grow.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
- Vertragsbezogene Kommunikation und Projektstände können über E-Mail, CRM-Systeme, Kalender, Projektmanagementtools, Formularsysteme, Kundenportale, Messenger-Dienste, Videokonferenztools und sonstige geeignete Systeme dokumentiert werden.
- Diese Dokumentation dient der Projektsteuerung, Abstimmung, Nachvollziehbarkeit von Mitwirkungshandlungen und Feststellung des Leistungsstands. Hierzu können insbesondere Versandnachweise, Öffnungsnachweise, Formularübermittlungen, Kalenderbestätigungen, Meeting-Teilnahmen, Chatverläufe, Projektmanagement-Einträge, Werbekonto-Daten und Dashboard-Daten herangezogen werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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