Allgemeine Geschäftsbedingungen von Redline Grow
INHALTSVERZEICHNIS
1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Leistungserbringung
5. Nutzungsrechte
6. Vergütung
7. Referenznennung
8. Haftung
9. Vertragslaufzeit
10. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Redline Grow
Karlsbaderstraße 43 | 67065 Ludwigshafen am Rhein

(“Redline Grow”) Stand 16.03.2023
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leadgenerierung- & Recruiting-Dienstleistungen von Redline Grow ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Redline Grow hat diesen ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt.
1.2. Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
1.3. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Redline Grow erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet des Recruitings und der Leadgenerierung. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Karriereseiten in sozialen Netzwerken, die Schaltung von Werbeanzeigen und die laufende Betreuung des Auftraggebers sowie ergänzende Leistungen im Bereich Videoproduktion, Weboptimierung, Content Creation und Social-Media-Support, sofern gesondert vereinbart. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von Redline Grow.
2.2. Die Leistungen werden innerhalb der Benutzerkonten des Auftraggebers bei sozialen Netzwerken erbracht. Der Auftraggeber wird im Impressum als alleiniger Anbieter der Karriereseiten genannt.
2.3. Redline Grow prüft keine rechtlichen Aspekte der Inhalte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm freigegebene Inhalte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Redline Grow weist jedoch auf erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit ersichtlich ist.
2.4. Redline Grow garantiert im Rahmen der beauftragten Kampagne eine Mindestanzahl an qualifizierten Bewerbungen, sofern dies im Angebot schriftlich festgehalten wurde (z. B. mindestens 15 qualifizierte Bewerber). Wird diese Anzahl innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht erreicht, verlängert Redline Grow die Maßnahmen einmalig und ohne zusätzliche Kosten, bis die vereinbarte Mindestanzahl erreicht ist oder die Stelle erfolgreich besetzt wurde.

3. Vertragsschluss
3.1. Redline Grow erstellt ein verbindliches Angebot in Text- oder Schriftform.
3.2. Der Auftraggeber kann das Angebot durch Unterschrift oder schriftliche Zustimmung (z. B. per E-Mail) annehmen. Ohne Annahmefrist gilt eine Frist von 14 Werktagen.
3.3. Kommt kein Vertrag zustande, sind vom Auftraggeber überlassene Unterlagen (z. B. Konzepte) zu löschen.
3.4. Der Betrag wird nicht fällig, sollte ein negativer Zuwendungsbescheid seitens der BAFA eingehen; in diesem Fall gilt das Angebot als hinfällig und entfaltet keine vertragliche Wirkung. Dieser Vertrag wird nichtig, sollte der Auftraggeber eine negative Förderfähigkeitsbescheinigung im Rahmen der „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.
3.5. Wird das erforderliche Jotform-Förderformular durch den Auftraggeber innerhalb 14 Tagen nicht ausgefüllt oder nicht übermittelt, bleibt der Vertrag samt Zahlungsanspruch in vollem Umfang bestehen. 3.6 Rangfolge / Vorrang Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot/Leistungsbeschreibung von Redline Grow und diesen AGB hat das Angebot/der Leistungsumfang Vorrang. Diese AGB gelten ergänzend, soweit das Angebot keine Regelung enthält.

4. Leistungserbringung
4.1. Die Gestaltung erfolgt in der von Redline Grow vorgegebenen Struktur. Nach Fertigstellung sind nur kleinere Änderungen enthalten.
4.2. Inhalte (Texte, Bilder, Videos) werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Im Regelfall wird ein Foto- oder Video-Shooting organisiert. Redline Grow kann zusätzlich Stockfotos zur Verfügung stellen.
4.3. Der Auftraggeber trägt Redline Grow in seine Social-Media-Konten als Partner mit den nötigen Rechten ein. Die Übermittlung von Zugangsdaten ist nicht erforderlich.
4.4. Nach Fertigstellung erfolgt die schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber.
4.5. Die Werbeanzeigen werden auf Basis der Zielgruppenangabe des Auftraggebers geschaltet.
4.6. Redline Grow kann Bewerberanfragen vorqualifizieren und Erstkontakt aufnehmen, sofern dies Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist. Die Entscheidung, ob Redline Grow die Bewerber kontaktiert, liegt im Ermessen von Redline Grow.
4.7. Wöchentliche Statusberichte mit Erläuterung der Performance-Daten werden bereitgestellt.
4.8. Redline Grow optimiert laufend auf Basis der Ergebnisse, mindestens einmal pro Monat.
4.9. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Redline Grow, die Leistungen erfolgen digital. Persönliche Treffen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.10 Mitwirkungsverzug Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Freigaben, Inhalte, Zugangseinräumung) nicht nach, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig. Etwaige zusätzliche Aufwände, Stillstandszeiten oder erneute Anläufe, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden, soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig.

5. Nutzungsrechte
5.1. Während der Vertragsdauer werden dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Diese gelten unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung.
5.2 Nach Vertragsende bzw. bei nicht vollständiger Zahlung besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung, Bearbeitung oder Vervielfältigung der von Redline Grow erstellten Inhalte. Redline Grow ist berechtigt, die weitere Nutzung bis zur vollständigen Zahlung zu untersagen.
6. Vergütung
6.1 Vergütungsmodell / Zahlungsplan Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Soweit im Angebot eine monatliche Vergütung vereinbart ist, ist diese monatlich im Voraus fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Soweit im Angebot eine Einmalzahlung vereinbart ist, ist diese nach Maßgabe des Angebots fällig.
6.2. Die Vergütung beinhaltet alle Dienstleistungen laut Angebot, mit Ausnahme des täglichen Werbebudgets für Meta/Google Ads, das separat vom Auftraggeber zu tragen ist.
6.3. Zusatzleistungen oder wesentliche Änderungen sind gesondert zu vergüten.
6.4 Fälligkeit Rechnungen sind – sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist – innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
6.5 Leistungsbeginn (Zahlung als Voraussetzung) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beginnt Redline Grow mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der ersten fälligen Zahlung sowie nach Bereitstellung der zur Umsetzung erforderlichen Mitwirkungen/Zugänge (z. B. Partnerzugriff, Inhalte, Freigaben) durch den Auftraggeber. Maßgeblich für Fälligkeiten und Zahlungszeitpunkte ist der im Angebot vereinbarte Zahlungsplan. 6.6 Zahlungsverzug / Leistungsunterbrechung Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Redline Grow berechtigt, nach Mahnung die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Hierdurch bleiben Vergütungsansprüche und vereinbarte Laufzeiten unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
6.7 Fälligstellung bei erheblichem Zahlungsverzug Befindet sich der Auftraggeber mit mindestens zwei monatlichen Raten ganz oder teilweise in Verzug, ist Redline Grow berechtigt, die Vergütung für die verbleibende Mindestlaufzeit nach vorheriger Fristsetzung zur Zahlung sofort fällig zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Referenznennung
7.1. Redline Grow darf als Dienstleister auf Karriereseiten genannt und verlinkt werden.
7.2. Der Auftraggeber darf als Referenz (inkl. Logo) auf der Redline Grow Webseite und in Social Media genannt werden.

8. Haftung
8.1 Redline Grow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.2. Ein Mitverschulden des Auftraggebers wird berücksichtigt.

9. Vertragslaufzeit
9.1 Mindestlaufzeit / Ordentliche Kündigung Die Vertragslaufzeit und eine etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9.2 Verlängerung nach Mindestlaufzeit Sofern im Angebot eine Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit entsprechend der Regelung im Angebot. 9.3 Vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber Beendet der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, bleibt der Vergütungsanspruch von Redline Grow für die bis zum regulären Vertragsende vereinbarte Mindestlaufzeit grundsätzlich bestehen, soweit gesetzlich zulässig. Redline Grow muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass Redline Grow geringere oder keine Ansprüche zustehen.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
.10.2. Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Redline Grow.
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