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    Ratgeber

    Einarbeitungsplan für neue Mitarbeiter

    Ein Einarbeitungsplan entscheidet mit, ob ein neuer Mitarbeiter bleibt. Wer am ersten Tag niemanden findet, der auf ihn wartet, fragt sich schnell, ob der Wechsel richtig war.

    Der Plan muss nicht dick sein. Er muss nur festlegen, wer sich wann um den Neuen kümmert.

    Ein Metallbauer mit Gehörschutz und Schutzbrille trennt mit dem Winkelschleifer an einem Stahlrahmen, die Funken fliegen über die Werkbank, dahinter die Montagehalle
    Mitarbeiter von MultiProfil in der Fertigung in Verl
    Zwei Mitarbeiter an der Steuerung einer CNC-Bearbeitungsmaschine, der ältere erklärt dem jüngeren die Eingabe

    Plan

    Der Einarbeitungsplan vom ersten Tag bis zum Ende der Probezeit

    Der Einarbeitungsplan reicht vom ersten Tag bis zum Ende der Probezeit, denn so lange entscheidet der Neue, ob er bleibt. Die Probezeit darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens sechs Monate dauern, und in dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, von beiden Seiten.

    1. Vor dem ersten Tag Arbeitskleidung, Werkzeug, Schlüssel und Zugänge liegen bereit. Das Team weiß, wer kommt, und der Pate ist bestimmt.
    2. Der erste Tag Der Chef begrüßt persönlich, der Pate zeigt Betrieb, Fahrzeuge und Abläufe. Am Abend kurz fragen: Wie war es?
    3. Die erste Woche Mitlaufen beim Paten, erste eigene Aufgaben mit Rückfrage. Täglich ein paar Minuten für Fragen.
    4. Der erste Monat Eigene Aufträge, der Pate bleibt Ansprechpartner. Am Ende ein Gespräch: Was läuft gut, was fehlt noch?
    5. Bis zum Ende der Probezeit Regelmäßige kurze Gespräche und vor dem Ende eine klare Rückmeldung, wie es weitergeht.

    Vorlage

    Vorlage für den Einarbeitungsplan

    Eine Vorlage für den Einarbeitungsplan passt auf eine Seite und hängt am besten sichtbar in der Werkstatt. Die Punkte lassen sich für jeden Beruf anpassen.

    Einarbeitungsplan zum Kopieren
    Name: [Name] Beruf: [Beruf] Erster Tag: [Datum] Pate: [Name des Kollegen] Vor dem ersten Tag [ ] Arbeitskleidung und Werkzeug bereit [ ] Schlüssel, Zugänge, Fahrzeug geklärt [ ] Team informiert Erster Tag [ ] Begrüßung durch den Chef [ ] Rundgang: Werkstatt, Lager, Fahrzeuge, Sozialraum [ ] Sicherheitsunterweisung [ ] Abends: kurzes Gespräch Erste Woche [ ] Mitlaufen beim Paten [ ] Erste eigene Aufgaben [ ] Freitag: Rückblick mit dem Paten Erster Monat [ ] Eigene Aufträge [ ] Gespräch mit dem Chef Ende der Probezeit [ ] Abschlussgespräch, Entscheidung, nächste Ziele

    Fehler

    Fehler bei der Einarbeitung, die neue Mitarbeiter vertreiben

    Fehler bei der Einarbeitung vertreiben neue Mitarbeiter oft schon in den ersten Wochen, und meist sind es dieselben.

    1. Keiner hat Zeit Der Neue steht am ersten Tag in der Halle, und alle sind auf Baustellen. Das Signal ist deutlich.

    2. Sofort allein raus Wer am zweiten Tag allein zum Kunden fährt, macht Fehler, die ihm keiner erklärt hat.

    3. Nur Hilfsarbeiten Ein Geselle, der wochenlang nur aufräumt, fühlt sich nicht gebraucht, sondern geparkt.

    4. Kein Gespräch Wer nie gefragt wird, wie es läuft, sagt es irgendwann dem nächsten Betrieb.

    Wie Betriebe gute Leute auch nach der Probezeit halten, steht unter Mitarbeiter halten.

    Fragen

    Fragen zum Einarbeitungsplan

    • Was gehört in einen Einarbeitungsplan?

      Ein Einarbeitungsplan legt fest, was vor dem ersten Tag bereitliegt, wer der Pate ist, was am ersten Tag, in der ersten Woche und im ersten Monat passiert und wann Gespräche stattfinden, bis zum Ende der Probezeit.

    • Wie lange dauert die Einarbeitung im Handwerk?

      Das hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab. Der Plan sollte mindestens bis zum Ende der Probezeit reichen, weil der Neue in dieser Zeit entscheidet, ob er bleibt.

    • Wie lange darf die Probezeit sein?

      Höchstens sechs Monate, § 622 Abs. 3 BGB. In dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, für beide Seiten.

    Der Plan steht, nur der Neue fehlt? Dann los.

    Im Erstgespräch klären wir, welche Stelle offen ist und wie wir passende Bewerber für Deinen Betrieb erreichen.

    Quellen

    Zahlen aus eigenen Kampagnen stehen im Text und sind dort als solche gekennzeichnet. Hier steht, worauf sich alles Übrige stützt.

    1. [1]§ 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, geprüft am 2026-09-23Belegt: Probezeit höchstens sechs Monate, Kündigungsfrist darin zwei Wochen, Absatz 3.

    Herausgeber: Redline Grow, Stuttgart. Verantwortlich für den Inhalt: Danial Kashanian.

    Zuletzt geprüft am . Geprüft heißt: Jede Zahl auf dieser Seite wurde an diesem Tag gegen die Quelle gehalten, die im Quellenkasten steht.

    Zu jeder Zahl ist festgehalten, was genau gezählt wird, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht und wo sie nachprüfbar steht. Das steht öffentlich auf Zahlen und Quellen.