Ratgeber
Probearbeiten richtig machen
Probearbeiten ist im Handwerk der ehrlichste Teil der Bewerbung. Der Betrieb sieht, wie jemand arbeitet, und der Bewerber sieht, wie es im Team wirklich läuft.
Unklar ist oft nur, ob der Tag bezahlt werden muss. Die Antwort hängt davon ab, ob der Bewerber mitarbeitet oder nur zuschaut.



Lohn
Muss Probearbeiten bezahlt werden?
Probearbeiten muss bezahlt werden, sobald der Bewerber richtig mitarbeitet. § 612 Abs. 1 BGB sagt dazu: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“ Und für diese Vergütung gilt der gesetzliche Mindestlohn, § 1 MiLoG.
Unbezahlt ist nur ein reines Kennenlernen, bei dem der Bewerber zuschaut, Fragen stellt und keine Arbeit schuldet, in der Rechtsprechung Einfühlungsverhältnis genannt. Sobald er Aufträge ausführt, Material verarbeitet oder beim Kunden mitarbeitet, ist es Arbeit.
Kennenlernen, unbezahlt
Zuschauen, mitlaufen, Fragen stellen
Probearbeit, bezahlt
Mitarbeiten an echten Aufträgen
Kennenlernen, unbezahlt
Keine Weisungen, keine Arbeitspflicht
Probearbeit, bezahlt
Feste Zeiten und Anweisungen
Kennenlernen, unbezahlt
Kein Arbeitsergebnis für den Betrieb
Probearbeit, bezahlt
Lohn mindestens in Höhe des Mindestlohns
Wer unsicher ist, zahlt den Tag einfach. Das kostet wenig und zeigt dem Bewerber gleich, wie der Betrieb mit seinen Leuten umgeht.
Ablauf
Wie Probearbeiten im Betrieb gut läuft
Probearbeiten läuft gut, wenn der Bewerber echte Arbeit sieht, einen festen Ansprechpartner hat und am Ende weiß, wie es weitergeht.
- Vorher klären Datum, Uhrzeit, Treffpunkt, Arbeitskleidung, ob der Tag bezahlt wird. Am besten kurz schriftlich per Nachricht.
- Einen Paten zuteilen Ein erfahrener Kollege nimmt den Bewerber mit und ist sein Ansprechpartner. Nicht der Chef, der nur zwischendurch vorbeischaut.
- Echte Arbeit zeigen Eine Baustelle oder ein Auftrag, wie er im Alltag vorkommt. Kein Vorzeigeprojekt und kein Aufräumen der Halle.
- Am Ende sprechen Wie war es, was ist aufgefallen, wie geht es weiter? Und das Team fragen, bevor es entschieden wird.
Anzeige
Probearbeiten schon in der Stellenanzeige anbieten
Probearbeiten schon in der Stellenanzeige anzubieten, senkt die Hürde für Leute, die eigentlich zufrieden sind. Wer weiß, dass er sich den Betrieb erst einen Tag ansehen kann, bewirbt sich eher.
Beim Freizeit-Center Albrecht stand das Angebot, ein bis drei Tage zur Probe mitzuarbeiten, von Anfang an in der Anzeige. Die Kampagne brachte 370 Bewerbungen für Werkstatt, Serviceassistenz, Serviceannahme und Lager.
Fragen
Fragen zum Probearbeiten
Muss Probearbeiten bezahlt werden?
Ja, sobald der Bewerber richtig mitarbeitet, gilt eine Vergütung nach § 612 Abs. 1 BGB als vereinbart, mindestens in Höhe des Mindestlohns. Unbezahlt ist nur ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht.
Wie lange darf Probearbeiten dauern?
Eine feste gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Ein unbezahltes Kennenlernen sollte kurz bleiben. Für eine längere Erprobung ist die vereinbarte Probezeit im Arbeitsvertrag der richtige Weg.
Ist der Bewerber beim Probearbeiten versichert?
Das hängt von der Gestaltung des Tages ab. Am sichersten ist es, vorher bei der eigenen Berufsgenossenschaft nachzufragen, wie ein Probetag im Betrieb abgesichert ist.
Mehr Bewerber, die einen Probetag wollen? Wir bringen sie.
Im Erstgespräch klären wir, wie Deine Stelle die richtigen Leute erreicht und was in der Anzeige steht, damit sie sich melden.
Quellen
Zahlen aus eigenen Kampagnen stehen im Text und sind dort als solche gekennzeichnet. Hier steht, worauf sich alles Übrige stützt.
- [1]§ 612 BGB, Vergütung · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, geprüft am 2026-09-23Belegt: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Vergütung zu erwarten ist.
- [2]§ 1 MiLoG, Mindestlohn · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, geprüft am 2026-09-23Belegt: Anspruch jedes Arbeitnehmers auf mindestens den Mindestlohn.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Herausgeber: Redline Grow, Stuttgart. Verantwortlich für den Inhalt: Danial Kashanian.
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